Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht. Wünschenswert sind hier stets vergleichsweise Lösungen.
Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht. Wünschenswert sind hier stets vergleichsweise Lösungen.
Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht. Wünschenswert sind hier stets vergleichsweise Lösungen. Wenn diese aber nicht möglich sind, werde ich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten versuchen, eine gerichtliche Entscheidung in Ihrem Sinne herbeizuführen.
Im Mietrecht trifft man auf die unterschiedlichsten Fragen, wobei Mieterhöhung bzw. deren Abwehr und Kündigung mit nachfolgender Räumungsklage und deren Abwehr im Vordergrund stehen.
Im Mietrecht trifft man auf die unterschiedlichsten Fragen, wobei Mieterhöhung bzw. deren Abwehr und Kündigung mit nachfolgender Räumungsklage und deren Abwehr im Vordergrund stehen. Hierbei vertrete ich Mieter und Vermieter und kann mich in beide Perspektiven hineinversetzen.
Im Arbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Vordergrund stehen hier entweder die Klage auf rückständigen Lohn oder die Kündigungsschutzklage.
Im Arbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Vordergrund stehen hier entweder die Klage auf rückständigen Lohn oder die Kündigungsschutzklage. Als Vertreter des Arbeitnehmers versuche ich in Kündigungsschutzprozessen zunächst das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Ist dieses nicht gewollt oder nicht möglich, wird versucht, eine angemessene Abfindung zu erreichen.
1983 bis 1989: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg (Abschluss: 1. Staatsexamen)
1990 bis 1993: Referendariat im OLG-Bezirk Hamburg (2. Staatsexamen 1993)
Seit 1994: Zulassung als Rechtsanwalt bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
Termine in den Abendstunden bis 20:00 Uhr möglich. Mobiltätseingeschränkte Mandanten können gerne auch zu Hause besucht werden. Gerne vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Weitere InformationenWenn Sie eine Kündigung anfechten wollen, konsultieren Sie mich unverzüglich, da hier kurze Fristen laufen. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist die Kündigung unanfechtbar.
Sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Kann dieser nicht genommen werden, ist hierfür eine Geldzahlung zu leisten. Urlaubsansprüche verfallen mit dem 31. März des Folgejahres.
So erreichen Sie mich